Cybermobbing und Happy Slapping

Was ist Cybermobbing?

Cybermobbing beschreibt das Mobbbing im Virtuellen Raum.

Dabei wird eine Person über Social Media, Nachrichten etc. meist beleidigt, bedroht oder auf andere Art und Weise schikaniert. Täter*innen oder auch „Mob“ genannt sind dem Opfer meist bekannt und stammen oft aus dem Umfeld wie zum Beispiel Schulklassen. Die Schikanen gehen meist über einen längeren Zeitraum.

Im Vergleich zum Mobbing im „Physischen Raum“ können die Täter hier oft anonym bleiben. Dadurch steigt ihre Gewaltbereitschaft und die Hemmschwelle sinkt weiter.

Die Auswirkungen auf das Mobbing Opfer können sehr gravierend ausfallen. Depressionen, Angstzustände bis hin zum totalen Verlust des Selbstbewußtseins sind nicht selten, in besonders schweren Fällen kann es zu Suizidgedanken oder sogar Suizid kommen.

Cybermobbing ist in Deutschland genau so Strafbar wie alle anderen Formen des Mobbings! Zu den Straftatbeständen zählen meist:

  • Unbefugtes Eindringen in ein Datenverarbeitungssystem (Art. 143bis)
  • Betrügerischer Missbrauch einer Datenverarbeitungsanlage (Art. 147)
  • Datenbeschädigung (Art. 144bis)
  • Unbefugtes Beschaffen von Personendaten (Art.179novies)
  • Erpressung (Art. 156)
  • Üble Nachrede (Art. 173)
  • Verleumdung (Art. 174)
  • Beschimpfung (Art. 177)
  • Drohung (Art. 180)
  • Nötigung (Art. 181)

Was ist Happy Slapping?

zu Deutsch: Fröhliches draufschlagen

Happy Slapping ist ein neues Phänomen des Cybermobbings. Dadurch das fast jedes Kind und fast jeder jugendlicher ein Smartphone mit Videokamera besitzt, tritt diese Form des Cybermobbing vermehrt auf.

Jugendliche halten auf Film oder Fotos fest wie sie ihr Opfer beleidigen und verprügeln oder schlimmeres und stellen das dann ins Netz.

Zu der Physischen Demütigung des Opfers durch die Täter*innen kommt dann zusätzlich noch die Demütigung durch diejenigen die das Video im Netz sehen.

Auch beim Happy Slapping wird von folgenden Straftatbeständen geredet:

  • Körperverletzung (Art. 122/123)
  • Drohung (Art. 180)
  • Nötigung (Art. 181)
  • Produktion, Besitz und Weitergabe von grausamen Gewaltdarstellungen (Art. 135)
  • Anstiftung (Art. 24) und Mittäterschaft (Art. 25)
  • Unterlassene Hilfeleistungen (Art. 11)

Schutz vor Cybermobbing

  • Geben Sie möglichst wenig Daten von sich im Internet preis. Geben Sie in Profilen von Sozialen Netzwerken niemals die vollständige Adresse oder die Handynummer an.
  • Stellen Sie möglichst wenige Bilder und Videos von sich selbst ins eigene Profil ein.
  • Beachten Sie beim Anlegen Ihres Profils die Sicherheitseinstellungen für den privaten Bereich.
  • Geben Sie diesen Privatbereich nicht für jedermann frei. Prüfen Sie stattdessen jede Freundschaftsanfrage. Grundsätzlich sollten Sie nur Ihrem engsten Freundeskreis (also Personen, die Sie auch aus dem realen Leben gut kennen) diesen Bereich zugänglich machen.
  • Diese Vorsichtsmaßnahmen schützen Sie beispielsweise auch vor Phishing-Attacken oder Schadsoftware
Veröffentlicht unter Allgemein