Die Guttenberg-Plagiate und die Rolle der Universität Bayreuth

Der Verteidigungsminister Dr. Karl Theodor zu Guttenberg hatte für seine Dissertation mit dem Titel „Verfassung und Verfassungsvertrag. Konstitutionelle Entwicklungsstufen in den USA und der EU“ 2006 die Bestnote summa cum laude erhalten. Am Mittwoch, den 16.02.2011 veröffentlichte der Bremer Juraprofessor Andreas Fischer-Lescano seine Plagiatsvorwürfe gegen Guttenberg, die er bei einer Routineprüfung entdeckt hat. Er wirft dem Minister vor, mehrere Passagen anderer Autoren übernommen zu haben,  ohne sie kenntlich zu machen. Plagiatsjäger gehen weiter und listen aktuell im Internet mehr als 80 Textstellen auf, die Guttenberg abgekupfert haben soll, ohne korrekt darauf hinzuweisen. Guttenberg bestreitet dies. Sind die Plagiatsvorwürfe gegen Minister Guttenberg berechtigt, kann die Uni Bayreuth die Arbeit nachträglich als nicht bestanden werten. Das könnte den Verlust des Doktortitels bedeuten.

Zuständig für eine solche Entscheidung ist nach § 16 der Promotionsordnung die Promotionskommission der rechts- und wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Uni Bayreuth. In § 16 der Promotionsordnung wird die „Ungültigkeit der Promotionsleistungen“ geregelt. Wörtlich heißt es: „(1) Ergibt sich vor der Aushändigung der Urkunde, dass sich der Bewerber im Promotionsverfahren einer Täuschung schuldig gemacht hat, so erklärt die Promotionskommission alle bisher erworbenen Berechtigungen für ungültig und stellt das Verfahren ein. (2) Wird die Täuschung erst nach Aushändigung der Urkunde bekannt, so kann nachträglich die Doktorprüfung für nicht bestanden erklärt werden. Die Entscheidung trifft die Promotionskommission.“ Demnach kann die Kommission die Promotionsleistung also für nicht bestanden erklären – sie muss aber nicht. Voraussetzung ist in jedem Fall, dass der Doktorand während des Promotionsverfahrens getäuscht hat, was im Fall des Verteidigungsministers derzeit geklärt wird.

Die Kommission prüft derzeit die Plagiatsvorwürfe gegen Guttenberg. Die Universität hat den Minister aufgefordert, innerhalb von 14 Tagen eine Stellungnahme abzugeben. Aufgrund dieser Stellungnahme und weiterer Fakten wird die Kommission eine Empfehlung abgeben, die dann an die Fakultät weitergeleitet wird. Danach wird entschieden, ob und gegebenenfalls welche Konsequenzen die Fakultät ziehen wird.

Autor: Natalie Engelhardt und Larissa Velte (Master-Studenten New Media Management)

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